Rollstuhltransport

Rollstuhlfahrten

Rollstuhlfahrten

Verordnung einer Krankenbeförderung

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Im speziell dafür umgebauten Fahrzeug mit Heckausschnitt

Ein Angehöriger oder auch Sie selbst muß zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu einer therapeutischen Behandlung in eine Arztpraxis. Sie wissen aber nicht wie, da Sie bzw Ihr Angehöriger im Rollstuhl sitzen und diesen nur sehr schlecht oder gar nicht verlassen können. Dann können wir Ihnen helfen Ihren Bestimmungsort mühelos, bequem sicher und schnell zu erreichen.

Die Abrechnung einer solchen Fahrt ist über Ihre Krankenkasse möglich. Voraussetzung dafür ist eine gültige Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Kreuz bei Nicht umsetzbar aus Rollstuhl. Sie haben dann gegebenen Falls nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil zu bezahlen.

Vertrauen Sie uns, denn wir wissen das Sie bereits genügend Sorgen haben. Deshalb übernehmen wir gern die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse!

Bei Bedarf können wir ihnen unseren eigenen Rollstuhl anbieten.

Ihre Bestellungen oder Fahrauftrag nehmen wir gern entgegen!

Büro: 034262 61335 Mobil: 0171 4547133