Zu unserem täglichen Aufgabengebiet gehört der Transport von Patienten für
Sie werden in ein Krankenhaus eingewiesen, oder zu einer Behandlung bei einem niedergelassenen Facharzt geschickt, dann sind wir für den Transport dahin der richtige Ansprechpartner.
Wir kennen viele der Arztpraxen und Kliniken, so das wir Sie schnell und unkompliziert dort hin bringen können. Eine bargeldlose Abrechnung der Krankentransportverordnung Ihres behandelten Arztes ist oft bei allen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften sowie allen anderen Leistungsträgern problemlos möglich. Zu zahlen beim Fahrer wäre nur Ihr gesetzlicher Eigenanteil, falls keine Befreiung dafür vorhanden ist.
Das gilt zum Beispiel bei:
Die Richtlinien dafür sind im aktuellen Patientenmerkblatt nachzulesen.